Handynutzung

      • Handynutzungsordnung der Erich Kästner Mittelschule Postbauer-Heng

      • 1. Ziel und Grundsatz

        Die Nutzung von Mobiltelefonen (Handys) soll so geregelt werden, dass sie das Lernen, den Unterricht und das soziale Miteinander nicht beeinträchtigt. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (insbesondere des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes – BayEUG) stehen dabei im Mittelpunkt.

        2. Allgemeine Regeln

        Handys sind auf dem gesamten Schulgelände während des Unterrichts sowie der ersten und zweiten Pause grundsätzlich ausgeschaltet und dürfen nicht benutzt werden. Die Mitnahme von Handys in die Schule ist grundsätzlich erlaubt, erfolgt jedoch auf eigene Verantwortung. Die Schule übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung.

        3. Abgabe und Aufbewahrung der Handys

        Vor Beginn des Unterrichts (auch in jeder einzelnen Unterrichtsstunde) müssen alle Schülerinnen und Schüler ihre Handys vollständig ausschalten und abgeben. Die ausgeschalteten Handys werden gesammelt und der zuständigen Lehrkraft übergeben. Die zuständige Lehrkraft sorgt dafür, dass die Handys in die mit Namen beschriftete Handy-Box eingeordnet und im Klassenschließfach in der Aula versperrt werden. Die Rückgabe der Handys erfolgt am Ende des Schultages bzw. vor der Mittagspause durch die Lehrkraft. Die leere Handy-Box verbleibt im Schließfach der Klasse, damit sie am folgenden Schultag schnell auffindbar ist.

        4. Nutzung in Ausnahmefällen

        In Ausnahmefällen (z. B. bei dringenden familiären Angelegenheiten) kann die Nutzung eines Handys nach vorheriger Absprache mit einer Lehrkraft oder der Schulleitung gestattet werden. Die Nutzung ist auch mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft im Rahmen des Unterrichts für schulische Zwecke möglich.

        5. Konsequenzen bei Verstößen

        Bei Verstößen gegen die Handynutzungsordnung wird das Handy eingezogen und im Sekretariat oder bei der Schulleitung bis zum Ende des Schultages verwahrt. Die Lehrkraft dokumentiert den Vorfall in der entsprechenden Klassenliste in einem Ordner im Lehrerzimmer. Die Erziehungsberechtigten werden schriftlich darüber informiert, dass sie das Mobiltelefon im Sekretariat der Schule zu den Geschäftszeiten abholen können. Die entsprechende Formulierung befindet sich ebenfalls im Ordner des Lehrerzimmers. Im Wiederholungsfall erhält der Schüler bzw. die Schülerin zusätzlich einen schriftlichen Verweis. Weitere pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen bleiben vorbehalten.

        6. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

        Das Anfertigen von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen ist auf dem gesamten Schulgelände ohne ausdrückliche Erlaubnis strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen können, neben schulischen Konsequenzen, auch rechtliche Folgen nach sich ziehen.

        7. Inkrafttreten und Gültigkeit

        Diese Handynutzungsordnung wurde von der Arbeitsgruppe Handynutzung beschlossen und tritt am 22.9.2025 in Kraft. Änderungen und Ergänzungen sind grundsätzlich möglich.

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